Lotto 6 aus 49 - Gewinnauszahlung in Ihrem Bundesland
Die Gewinnauszahlung beim Lotto 6 aus 49 verläuft in Deutschland nach demselben Muster, doch die Summe der in den Lotto-Verkaufsstellen in bar ausbezahlten Gewinne, kann jedoch je nach Bundesland variieren. Sie können in der Lotto-Annahmestelle nur einen begrenzten Gewinn bis zu einem bestimmten Betrag abholen. Die Höhe der Gewinnauszahlung unterscheidet sich je nach Land erheblich. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welchen Betrag man in der Lotto-Annahmestelle sofort abholen kann und wann ein Gewinn durch eine Überweisung ausbezahlt wird.
Lotto-Gewinnauszahlung in bar in der Annahmestelle
Beträgt die Summe in NRW (WestLotto) 500 Euro, ist sie in Schleswig-Holstein (NordwestLotto) mit 1000 Euro doppelt und in Bayern (LOTTO Bayern) mit 2500 Euro 5-mal so hoch. In Hessen können sogar Gewinne in bar bis 5000 Euro abgeholt werden, wenn die Annahmestelle über diese Summe verfügt.
Bundesland | Gewinnauszahlung in bar bis |
Baden-Württemberg | 1.000 Euro |
Bayern | 2.500 Euro |
Berlin | 500 Euro |
Bremen | 1000 Euro |
Brandenburg | 500 Euro |
Hamburg | 1.000 Euro |
Hessen | * 5000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 500 Euro |
Niedersachsen | 500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | * 500 Euro |
Sachsen | 1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 1.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro |
Saarland | 500 Euro |
Thüringen | 1.000 Euro |
* Kann die Annahmestelle diese Summe nicht auszahlen, so muss der Gewinn per Überweisung ausbezahlt werden.
Folgendes Beispiel zeigt die Abwicklung Nordrhein-Westfalen (WestLotto). Dort wird ein Gewinn bis 250 Euro in jeder Verkaufsstelle bar ausbezahlt. Gewinne zwischen 250 Euro und 500 Euro können in bar, oder per Überweisung ausbezahlt werden. Gewinne ab 500 bis 5000 Euro werden nur per Überweisung auf das der Gesellschaft angegebene Bankkonto Überwiesen. Gewinnsummen über 5000 Euro sind Zentralgewinne.
Was ist ein Zentralgewinn?
Man spricht von einem Zentralgewinn, wenn der Gewinn eine bestimmte Summe Überschreitet und die Auszahlung nur noch nach Abgabe eines Zentralgewinnanforderungsformulars erfolgen kann (im verlinkten Beispiel sehen Sie ein Formular von der Lottogesellschaft in Thüringen). In dem Fall wird beim Ausfüllen des Formulars eine Bankverbindung für eine Überweisung angegeben, oder die Anschrift zur Übersendung eines Verrechnungsschecks hinterlegt. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nach Eingang der Gewinnanforderung samt der gültigen Spielquittung. Das unterschriebene Formular kann an den Annahmestellen-Mitarbeiter übergeben, oder vom Gewinner selbst abgeschickt werden.
Nimmt die Spielquittung weiter am Spiel teil, erhalten Sie eine Ersatzquittung.
Auszahlung von Gewinnen ab 100.000 Euro
Gewinne der Klasse I und II, die 100.000 Euro Übersteigen, werden eine Woche nach der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag Überwiesen. Falls der Wunsch besteht, bekommen die Gewinner von mehr als 100.000 Euro einen persönlichen Gewinnerbetreuer zur Seite gestellt.